AK
Architektenkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 96
24105 Kiel
Deutschland
www.ak-sh.de
Mitgliedschaft
Ich bin als Architekt in die Architektenkammer Schleswig-Holstein eingetragen und unterliege damit deren berufsrechtlichen Regelungen. Die Eintragung in die Architektenliste ist Voraussetzung für die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" in Schleswig-Holstein.
Mitgliedsnummer
[Mitgliedsnummer wird hier eingefügt]
Eintragungsdatum
[Eintragungsdatum wird hier eingefügt]
Berufsbezeichnung
Architekt
Zuständige Kammer
Architektenkammer SH
Aufgaben der Architektenkammer
Die Architektenkammer Schleswig-Holstein nimmt als Selbstverwaltungsorganisation der Architekten wichtige Aufgaben wahr:
- Führung der Architektenliste: Überprüfung der Berufsqualifikation und Eintragung berechtigter Personen
- Berufsaufsicht: Überwachung der Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten
- Weiterbildung: Organisation und Dokumentation beruflicher Fortbildung
- Interessenvertretung: Wahrnehmung der Interessen der Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit
- Schlichtung: Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Architekten und Auftraggebern
- Information: Bereitstellung von Informationen über das Architektenrecht
Berufsrechtliche Regelungen
Als eingetragener Architekt unterliege ich folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
📋 Rechtsgrundlagen
- Architektengesetz (ArchG): Regelt die Berufsausübung, die Eintragung in die Architektenliste und die Berufspflichten
- Berufsordnung der Architektenkammer SH: Konkretisiert die ethischen und fachlichen Pflichten der Architekten
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Regelt die Berechnung der Honorare für architektonische Leistungen
- Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBauO SH): Regelt die baulichen Anforderungen und Genehmigungsverfahren
Berufspflichten
Als Architekt habe ich folgende wesentliche Berufspflichten:
- Sorgfaltspflicht: Gewissenhafte und fachgerechte Ausübung des Berufs
- Unabhängigkeit: Beratung und Planung unabhängig von Dritten
- Verschwiegenheit: Wahrung der Vertraulichkeit über alle mir anvertrauten Informationen
- Weiterbildung: Regelmäßige Teilnahme an beruflicher Fortbildung
- Berufshaftpflicht: Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gewährleistung: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
Fortbildung
Die Architektenkammer Schleswig-Holstein fördert die berufliche Fortbildung ihrer Mitglieder. Ich nehme regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, um mein Fachwissen aktuell zu halten und über neue Entwicklungen in der Architektur, im Baurecht und in der Bautechnik informiert zu sein.
Beschwerdeverfahren
Bei Beschwerden über die Berufsausübung eines Architekten kann sich jeder an die Architektenkammer Schleswig-Holstein wenden. Die Kammer prüft Beschwerden und kann bei Verstößen gegen die Berufsordnung Maßnahmen einleiten.
Kontakt für Beschwerden:
Architektenkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 96
24105 Kiel
Telefon: +49 431 9 78 78-0
E-Mail: info@ak-sh.de
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